Unternehmensnachfolge

Unsere individuelle Beratung ist an den Bedürfnissen des Mittelstandes orientiert

Was bedeutet Unternehmensnachfolge?

Die Unternehmensnachfolge beschreibt sowohl die Planungs- und Organisationsphase als auch die Umsetzungsphase im Rahmen der Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger. Die Grün-de für Unternehmensnachfolgen können individuell sehr verschieden sein. Beispiele sind das Erreichen der Altersgrenze, Krankheit, geänderte familiäre Bedingungen oder auch der Wunsch, sich beruflich neu zu orientieren oder kürzer zu treten. Grundsätzlich gilt: Die Übergabe eines Unternehmens, die aufgrund des Todes des Eigentümers geschehen muss, ohne dass dieser sich für diesen Fall vorbereitet hat, sollte vermieden werden.

43 % der Unternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben wollen, sind nicht rechtzeitig vorbereitet.
59 % der zukünftigen Nachfolger unterschätzen die Anforderungen einer Unternehmensübernahme.

Obwohl die Unternehmensnachfolge ein so wichtiges Thema darstellt, setzen sich viele Unternehmer erst viel zu spät damit auseinander. Insbesondere in der heutigen Zeit, die schnelllebig und durch die Digitalisierung geprägt ist, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken zur Nachfolge zu machen, um sich mehr Handlungsspielraum zu verschaffen und wichtige Trends nicht zu verpassen. Im Idealfall beginnt man bereits zehn Jahre vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand, sich um die Unternehmensnachfolge zu kümmern und eine Strategie für die Übergabe zu entwickeln. Drei Jahre vor der Übergabe sollte man schließlich aktiv auf die Suche nach einem Nachfolger gehen.

Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?

Damit die Unternehmensübergabe so unkompliziert wie möglich umgesetzt werden kann, wird zu-nächst der Ist-Zustand des Unternehmens analysiert. Die finanzielle Situation, die Belegschaft, die aktuelle Marktposition und die Unternehmensziele werden genau unter die Lupe genommen, um so eine passende Strategie für die Unternehmensnachfolge zu finden. Die Planungsphase ist sehr wichtig, um die Unternehmensübertragung hinterher erfolgreich und reibungslos durchführen zu können.

Abhängig von der individuellen Situation, den Ursachen für die Unternehmensnachfolge sowie den damit verbundenen kurz- und langfristigen Zielen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Nach-folge eines Unternehmens, wie die Übernahme innerhalb der Familie, die Schenkung, den Verkauf, die schrittweise Übertragung oder auch die Nachfolge per Testament oder Erbvertrag.

Übernahme durch Kinder

Viele Unternehmer bevorzugen die Weitergabe ihres Unternehmens an den eigenen Nachwuchs. Damit dies gelingt, müssen sowohl wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte, als auch das soziale Gefüge innerhalb der Unternehmerfamilie berücksichtigt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen durch einen Fremdgeschäftsführer fortgeführt wird und die Familie weiterhin Eigentümer bleibt. Auch hier sind einige Dinge zu beachten, um hinterher auf den Einzel-fall zugeschnittene Lösungen entwickeln zu können.

Unsere Kanzlei mit ihren Erfahrungen im Bereich der Unternehmensnachfolge berät Sie gerne in allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie. Dabei sind wir als anwaltliche Berater für Sie da wie als Steuerberater.

Unternehmensnachfolge durch Schenkung

Die Übertragung eines Unternehmens zu Lebzeiten des Eigentümers ist gegenüber der Vererbung zu seinem Todeszeitpunkt sehr sinnvoll und empfehlenswert. Im Rahmen einer Unternehmensschenkung an Familienangehörige erhält der Nachfolger das Unternehmen unentgeltlich, sodass für den bisherigen Inhaber kein Veräußerungsgewinn entsteht, der versteuert werden muss. Komplexe Firmenstrukturen, wie Betriebsaufspaltungen, können so in Ruhe gestaltet und der Nachfolger nach und nach in die Unternehmensstrukturen eingeführt werden. Wichtig bei dieser Form der Unternehmensübergabe ist die Erstellung eines Schenkungsvertrages, in dem die Ansprüche möglicher Miterben geklärt werden. So können Ausgleichszahlungen weiterer Familienangehöriger, durch mögliche erbrechtliche Ansprüche, verhindert werden.

Nachfolge außerhalb des Unternehmens | Management-Buy-In (MBI)

Natürlich muss ein Unternehmen nicht zwingend innerhalb der eigenen Familie bleiben. Wenn es keinen Nachwuchs gibt oder die eigenen Kinder das Unternehmen nicht übernehmen möchten, kann selbstverständlich auch ein externer Käufer gesucht werden, der die Geschäfte des Unternehmens in Zukunft leitet.

Nachfolge innerhalb des Unternehmens | Management-Buy-Out (MBO)

Neben der Übergabe an einen externen Käufer, kann diese auch an einen leitenden oder mehrere leitende Mitarbeiter des Unternehmens erfolgen. Da diese das Unternehmen bereits gut kennen, lassen sich die Verkaufsverhandlungen einfacher als in anderen Fällen gestalten. Außerdem wird durch diese Lösung die Selbstständigkeit des Unternehmens gesichert und das Risiko einer späteren Zerschlagung reduziert.

Bei beiden Möglichkeiten des Unternehmensverkaufes (MBI und MBO) ist eine sorgfältige Vorbereitung sehr wichtig. Auch bei kleinen und mittleren Unternehmen sollten mindestens sechs Monate Vorbereitungszeit eingeplant werden. Denn durch eine professionelle rechtliche und steuerrechtliche Vorbereitung kann häufig ein höherer Kaufpreis erzielt werden. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steuerberater unterstützen Sie gerne in der Planungs- und Vorbereitungsphase des Unternehmensverkaufs.

Schrittweise Unternehmensübertragung

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaften (KG) bietet sich eine schrittweise Unternehmensübertragung an, da diese beiden Rechtsformen eine Haftungsbeschränkung für den neuen Gesellschafter vorsehen. Bei diesem Modell kann geprüft werden, ob der ausgewählte Nachfolger tatsächlich für die Unternehmensführung geeignet ist und die dafür erforderlichen Qualitäten besitzt.

Unternehmensnachfolge durch Erbschaft

Auch wenn ein Unternehmer die Unternehmensnachfolge weit im Vorfeld an seinen Ruhestand plant, kann es natürlich trotzdem dazu kommen, dass er bereits vor Abwicklung der Unternehmensübertragung verstirbt. Der Unternehmer sollte daher in einem Testament oder Erbvertrag fest-legen, welchen Erbanteil die nachkommende Generation erhält.

Wie möchten Sie Ihre Unternehmensnachfolge gestalten?

Unsere Kanzlei verfügt über große Erfahrung aus anwaltlicher Tätigkeit und als Steuerberaterin den einschlägigen Rechtsgebieten Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtzeitigen Gestaltung und Planung Ihrer Unternehmensnachfolge und beraten Sie bei allen Frauen rund um Erbrecht bzw. Erbschaftsteuerrecht. Wir zeigen Ihnen alle möglichen Gestaltungsalternativen für die Übergabe Ihres Unternehmens an einen Nachfolger auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine auf Sie und Ihre individuelle Situation abgestimmte Strategie.

Sprechen Sie uns einfach an. | [mehr zum Thema Rechtsanwalt]